Als Fachanwalt für Versicherungsrecht biete ich Ihnen eine spezialisierte Beratung und Vertretung vor Gericht. Das Rechtsgebiet des Versicherungsrechts ist häufig geprägt durch ein Informations- und Ressourcengefälle zu Ungunsten des Versicherungsnehmers. Es ist eine komplexe Materie. Deshalb habe ich mich auf den Bereich des Versicherungsrechts spezialisiert. Aufgrund längjähriger Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und ständiger Weiterbildung, kann ich daher mit den Juristen der Versicherer auf Augenhöhe verhandeln, und so in vielen Fällen ohne Prozess viel für meine Mandanten erreichen, und dies in kurzer Zeit. Eine Vielzahl von Fällen konnte ich bereits ohne den Gang zum Gericht zur vollen Zufriedenheit meiner Mandanten schnell abschließen. Ich arbeite ausschließlich für Versicherungsnehmer um jede Interesskollision zu vermeiden.

 

 

Aktuelle Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

20.11.2014, Prof. Dr. Roland Rixecker, Köln

 

Aktuelle Rechtsprechung zum Unfallversicherungsrecht

09.10.2014, Prof. Dr. Roland Rixecker, Köln

 

Brennpunkt des Versicherungsvertragsrechts

01.03.2013

Prof. Dr. Brand, Insitut für Versicherungsrecht Uni Mannheim

 

Anwaltstaktik im Versicherungsprozess

28.03.2014, Deutsche Anwaltakadmie, Mannheim

 

Die Rechtsprechung des BGH zum Versicherungsrecht

23./24. Mai 2014 in Baden-Baden

Dort ist der komplette versicherungsrechtliche Senat des Bundesgerichtshofes zu aktuellen Problemen referieren. Geleitet wird die Tagung von der Vorsitzenden Richterin am BGH, Barbara Mayen. Veranstalter ist die Arbeitsgemeinschaft für Versicherungsrecht  des Deutschen Anwaltvereins.

 

 

Allgemeines Versicherungsvertragsrecht

Neues VVG, neueste Rechtsprechung, aktuelle Probleme

Referenten: Joachim Felsch BGH-Richter (Versicherungssenat), Dr. Christoph Karczwewski, BGH-Richter (Versicherungssenat), Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft)

Münchener Seminare für Wirtschafts- und Versicherungsrechts GmbH, Köln, 26.05.2014, 9:30-17:00 Uhr

 

 

Anwaltstaktik im Versicherungsprozess

Deutsche Anwaltakademie, Freitag 28.03.2014, Mannheim

 

 

Die Feststellung der Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit in der privaten Berufs- und Krankenversicherung

Institut für Versicherungsmedizin, Donnerstag 13.03.2014, 9:30-17:00 Uhr

Intensivseminar für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Antrags- und Leistungsabteilungen der Lebens- und Krankenversicherungen und Rückversicherungen, medizinische Gutachter, Rechtsanwälte und Richter.

 

(u.a. Grundlagen der Begutachtung seelischer Störungen, Kriterien der Leistungsbeurteilung, Qualitätsanforderungen, berufskundliche Grundlagen, der Beruf und die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, stationäre Begutachtung von Probanden mit psychosomatischen und psychiartrischen Störungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung, welche Informationen solllen dem Gutachter zur Verfügung gestellt werden?, ergibt sich aus der Berufsunfähigkeit in der PKV ein Leistungsanspruch in der privaten BU-Versicherung? ....)

 

 

6.Kongress für Versicherung: Schwer objektivierbare Krankheiten

Institut für Versicherungsmedizin, 05.12.2013, Frankfurt

 

Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit in der privaten Berufs- und privaten Krankenversicherung

Institut für Versicherungsmedizin

Donnerstag, 07. März 2013, 9:30-17:00 Uhr, Frankfurt

Definition und Feststellung-Vorbereitung der Begutachtung- medizinische Begutachtung - Leistungsregulierung

 

 

 

ALLGEMEINES VERSICHERUNGSVERTRAGSRECHT

Neues VVG, neueste Rechtsprechung, aktuelle Probleme

Köln, 10. Juni 2013, 9.30-17.00 Uhr

 

Das VVG 2008 ist inzwischen seit gut vier Jahren in Kraft. Die zunächst von der Kommentarliteratur beherrschte Diskussion ist inzwischen vielfach Gegenstand der Rechtsprechung geworden. Dies gilt vor allem für die neuen Regelungen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, aber auch für die vorvertraglichen Informations- – und Beratungspflichten des Versicherers. Auch das Recht der Obliegenheiten weist vielfältige Probleme auf; zum einen die nicht an das neue Recht angepassten Obliegenheiten, zum anderen die Schadensfreiheitsquoten. Weitere Themenfelder betreffen die Gefahrerhöhung, die Versicherung für fremde Rechnung, dass Prämienrecht und den Regress. Von besonderer Bedeutung ist schließlich die Rechtsprechung zur Herbeiführung des Versicherungsfalls und zur Rettungspflicht.

Referenten: Dr. Christoph Karczewski, Richter am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat (Versicherungssenat)

 

 

Aktuelle Probleme zur BUZ-, Unfall- und Krankenversicherung

-Neues VVG, neueste Rechtsprechung, aktuelle Probleme-

Köln, 26. März 2012

 

Die Rechtsprechung des BGH zum Versicherungsrecht

13./ 14. April 2012 Baden-Baden

 

Berufsunfähigkeitsversicherung - Risiko und Produktmanagement, Recht und Leistung, Versicherungsforum, Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Köln am 27.11.2012:

 

Darum geht es in dem Seminar:

 

  • Neuere Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • Verschwiegene Vorbefunde: Mehr oder weniger Arglist?
  • Verdächtige Antworten: Muss man einen Antrag lesen?
  • Verschiedene Risiken: Keine Gefahr?
  • Dramatis personae: Agenten, Makler, Gehilfen
  • Pflicht, gesund zu werden: Der diskrete Charme einer Obliegenheit!
  • Schluss mit Lustig: Wie prüft die Nachprüfung nach?

(Prof. Dr. Roland Rixecker)

 

Weitere Auswirkungen der VVG-Reform

  • Anforderungen der Rechtsprechung an Belehrungstexte zu § 19 Abs. 5 VVG
  • Schweigepflichtentbindungerklärung-immer neue Schwierigkeiten ohne praktische Auswirkungen?
  • Nicht vorsätzliche Anzeigepflichtverletzungen-höherer Verwaltungsaufwand und mehr Streitpotential?
  • Befristetes Anerkenntnis vs. individueller Vereinbarung